§ 1 Geltungsbereich
1. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung unserer Leistungen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
3. Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers wird hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Kraus Media kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
2. Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch Kraus Media ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Agentur erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
3. Angebote von Kraus Media in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
4. Kraus Media ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen auch an Dritte zu vergeben. Kraus Media bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden.
§ 3 Leistungsumfang
1. Kraus Media bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Planung, Anpassung und Pflege von Websites, Film- und Videoproduktionen, Animationen, Livestreams, Fotografie, Printdesign und sonstige Grafikdienstleistungen,
2. Kraus Media erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von Kraus Media wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss Kraus Media nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
3. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Kraus Media zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Kraus Media dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Kraus Media schriftlich darauf hingewiesen hat.
4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um: I. die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG; II. Informationspflichten nach § 312 BGB (Fernabsatzverträge); III. Informationspflichten nach § 312i und j BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr); IV. Pflichten aus der DSGVO und anderen Datenschutzbestimmungen; V. Prüfpflichten bei Linksetzung; VI. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen; VII. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften; VIII. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte). Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte Kraus Media ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist Kraus Media berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 4 Preise und Zahlung
1. Die Angebote von Kraus Media sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
2. Bei Video- und Fotoaufnahmen gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß §8.7 abgegolten.
3. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge – des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, – von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, – von Aufwand für Lizenzmanagement, – in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie – außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
4. Das Honorar für Foto- und Videoaufnahmen gemäß § 4.2 AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Foto-Aufnahme an.
5. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
6. Der Kunde muss damit rechnen, dass Kraus Media Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Kraus Media Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
7. Kraus Media ist berechtigt, für seine Leistungen eine Vorauszahlung in Höhe 20 % des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
8. Ausfallkosten bei Video-, Foto-, Livestream- und Filmproduktionen n werden wie folgt berechnet: 14 Tage vor Drehbeginn = 15 %; 7 Tage vor Drehbeginn = 50 %; 3 Tage vor Drehbeginn = 100 % – jeweils des im Vertrag vereinbarten Gesamtpreises.
9. Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs bei Video-, Foto- und Filmproduktionen (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Kraus Media zurückzuführen sind.
§5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Ist für die Leistung von Kraus Media die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
3. Bei Verzögerungen infolge von
– Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
– unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Kraus Media nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
– Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
4. Soweit Kraus Media ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Kraus Media unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Kraus Media keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
5. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 6 Abnahme
1. Der Kunde wird die Leistungen von Kraus Media nach Maßgabe der von Kraus Media zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald Kraus Media die Abnahmebereitschaft mitteilt.
2. Die Leistungen von Kraus Media gelten als abgenommen, wenn Kraus Media die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert, oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Kraus Media damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Kraus Media erbrachten Leistungen beruht.
3. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 7 Mitwirkungspflicht
1. Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
2. Soweit Kraus Media dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Kraus Media keine Korrekturaufforderung erhält.
3. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
4. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von Kraus Media wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde Kraus Media unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
5. Drehgenehmigungen und Einverständniserklärungen der Protagonisten im Bild werden seitens des Kunden abgeklärt. Kraus Media übernimmt keine Haftung für etwaige Rechtsansprüche Dritter.
§ 8 Nutzungsrechte
1. Kraus Media räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt Kraus Media Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Kraus Media
2. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Kraus Media über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Kraus Media geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
3. Kraus Media nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Kraus Media keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Kraus Media wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
4. Kraus Media kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 10% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
5. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird Kraus Media vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde gegenüber Kraus Media zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
6. Der Kunde ist verpflichtet, Kraus Media über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Kraus Media dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Kraus Media z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Kraus Media unverzüglich darüber informieren.
7. Bei Foto- und/oder Videoaufnahmen durch Kraus Media wir mit der Lieferung lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
8. Jede über Ziffer 7. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung von Foto- und Videomaterial ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Kraus Media. Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven,
– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
9. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
10. Wünscht der Auftraggeber bei Video- oder Filmproduktionen die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an dem verwendeten GEMA-pflichtigen Material besitzt.
§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
1. Der Kunde räumt Kraus Media das Recht ein, das Logo von Kraus Media und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von Kraus Media zu verlinken. Auch bei durch Kraus Media erstellten Videos- und Filmen hat Kraus Media das Recht, das Logo von Kraus Media in das Video zum Abschluss einzubinden. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
2. Kraus Media behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 10 Gewährleistung
1. Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von Kraus Media innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch Kraus Media ausgebessert oder ausgetauscht. Kraus Media behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Release-Stand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
2. Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Release-Stände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten beachten. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
3. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
4. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
5. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der Kraus Media binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines Kraus Media eingeschriebenen Briefs rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Kraus Media innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
§ 11 Haftung
1. Kraus Media übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte bei Video- und/oder Filmaufnahmen, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Kraus Media und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
4. Kommt es bei Film- Foto oder Videoproduktionen durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdfirmen veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt Kraus Media hierfür keine Haftung.
5. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Inhalte sowie eventuelle Lizenz- und Nutzungsrechte des Livestreams/Aufzeichnung sowie unvorhersehbare technische Ausfälle (Stromnetz, DSL-Netz oder Mobilfunknetz, Ausfall von Equipment, Fehlbedienung, Diebstahl, Beschädigung durch Dritte u.a.).
§ 12 Pflicht des Kunden zur Datensicherung Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung, Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung
1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogene Daten Daten durch Kraus Media gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
2. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
3. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
4. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
5. Kraus Media weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 14 Kündigung
1. Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann Kraus Media fristlos kündigen.
§ 15 Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand
1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand ist Nürnberg, soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen Vertragspartner ist.
3. Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommender Ersatzbestimmung zu treffen.
(Stand: 18.03.2021)